Im Norden nichts Neues

Hamburger Gerichtsurteil sorgt für Irritationen

Dass man sich sogar von „nicht sichtbaren Inhalten“ distanzieren kann, lässt sich auf einem cuxhavener Blog erstaunt zur Kenntnis nehmen. Hintergrund ist das berühmt berüchtigte Urteil des Hamburger Landgerichts vom 12. Mai 1998. Vor rund zehn Jahren entschied dieses Gericht, dass Betreiber einer Homepage für Links haften, die einen möglicherweise strafbaren Inhalt haben.

Allerdings, so war in juristischen Fachkreisen bald gängige Auffassung, könne wegen der bloßen Existenz eines Link auf einer Homepage keine Strafbarkeit begründet werden. Voraussetzung sei, dass der Link bewusst und gewollt in Kenntnis des strafrechtlich relevanten Inhalts gesetzt und aufrecht erhalten wird. Seit dem wird auf fast jeder deutschen Homepage eine Pauschaldistanzierung vermerkt.

Offensichtlich fühlten sich die Hamburger Richter „etwas“ missverstanden und präzisierten in ihrem aktuellen Urteil vom 27.04.2007 ihre alten Vorstellungen aus dem Jahre 1998. Betreiber von Foren, Blogs oder Gästebüchern stellen demnach ein „redaktionell gestaltetes Angebot“ zur Verfügung. Mit Rückgriff auf den Rundfunk- bzw. Medienstaatsvertrag, (hier § 54) sei deshalb eine „Pauschaldistanzierung“ nicht ausreichend. Der Betreiber hafte auch für Inhalte Dritter, sofern er sich nicht „konkret und ausdrücklich distanziert“. Konrad Lischke bei spiegel-online sah durch die „gnadenlose Richter“ eine unkalkulierbare Prozessflut auf die Betreiber zukommen und das web 2.0. gefährdet.

Blogs als Leserbrief-Redaktion definiert ?

Das die Medienmacher der Elbmetropole beim Thema Internet bisweilen orientierungslos wirken, ist nicht zu übersehen. Das scheint aber auch auf die hiesigen Juristen abzufärben. Offensichtlich glaubt man, dass Foren, Gästebücher aber auch Blogs eine technische Erweiterung für „Leserbrief-Redaktionen“ sind. Folgt man dieser Unterstellung, wundert es einen allergings, dass selbst Gepflogenheiten einer klassischen Leserbriefredaktion im aktuellen Urteil nicht berücksichtigt wurden. Dort ist es üblich, die Leser pauschal darauf zu verweisen, dass Leserbriefe nicht zwangsläufig die Meinung einer Redaktion wiedergeben.

Natürlich sind beispielsweise Blogs, bzw. eine ganze „Blogosphäre“ kein „redaktionelles Angebot“ im klassischen Sinne. Eher könnte man sie mit dem berühmten Hyde-Park in London vergleichen, ein elektronischer Volkspark, in dem sich die Besucher frei zur Schrift melden. Der wesentliche Charakter dieser auch als „Mitmach-2.0-Web“ bezeichneten Anwendungen ist gerade die Abwesenheit von „Leserbrief-Redakteuren“, die eine Auswahl eingesendeter Beiträge vornehmen oder gar „redaktionell gestalten“. Ganz zu schweigen von automatischen Trackback-Referenzen, von denen die Hamburger Richter sicher noch nie etwas gehört haben. Das auf solchen Plätzen bisweilen ordentlich „Dampf abgelassen“ wird, ohne dabei den Pressekodex des Deutschen Presserats unter dem Arm zu haben, versteht sich von selbst.

Verkannte das Hamburger Urteil das neue Telemediengesetz ?

Der Stuttgarter Jurist Carsten Ulrich bezweifelt auch schon, ob die Hamburger Richter bei der Frage zur Forenhaftung den Medienstaatsvertrag überhaupt hätten anwenden dürfen. Dieser wurde nämlich mit Wirkung vom 1. März 2007 durch das neue Telemediengesetz abgelöst. Nach Auffassung Ulrichs gibt es im geltenden Gesetz keine allgemeine Überwachungspflicht der Betreiber, um fremde Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Vielleicht hätten sich die Hamburger Richter mit ihren Kollegen aus den Amtsgerichten verständigen sollen. Dort kann man nämlich ein garstig Lied von der Klagefreudigkeit in diversen Nachbarschaftsstreitigkeiten singen. Der Hamburger Rechtspolitiker Till Steffen fordert schon seit langem eine sogenannte „gerichtliche Mediation“. Gegenüber dem Hamburger Abendblatt erklärte Steffen am 21. Juni 2007, “Diese von ausgebildeten Richtern geleiteten Vermittlungsverfahren, die einem normalen Prozess vorgeschaltet werden, sparen Zeit, Geld und entlasten die Justiz”. Bislang müssen in Hamburg die Gerichte Derartiges auf eigene Faust initieren. Die Justizbehörde lege die Hände in den Schoß.

Hamburg kein guter Gerichtsstand für Forenbetreiber

Möglicherweise wird die Hamburger Justizbehörde auch an dieser Stelle von der Wirklichkeit überholt. Zumindest kann man ja auch positiv annehmen, dass die sogenannten „social networks“ in Nachbarschaftsnetzen dazu beitragen könnten, Konflikte anders zu lösen, als mit Hilfe der Gerichte. Bei den bekanntlich klagefreudigen Deutschen, ein vielleicht sehr frommer Wunsch. Jurist Carsten zieht bis auf weiteres das Fazit, dass sich Hamburg einmal mehr für Portalbetreiber als schlechter Gerichtsstand erwiesen hat.

Tags: , , , , ,