Reaktionen auf “Spickmich-Urteil”

spickmich_logo.jpgDer Deutsche Philologenverband hat Gymnasiallehrern empfohlen, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung persönlicher Daten auf Schul-Homepages zurückzuziehen oder nicht mehr zu erteilen. Wie die Deutsche Presseagentur am heutigen Donnerstag (12.07.) berichtet, sei diese Empfehlung eine Konsequenz auf das gestrige Urteil des Kölner Landgerichts. Die Richter hatten die Benotung einer Gymnasiallehrerin durch ihre Schüler auf der Internet-Seite “Spickmich” für rechtens erklärt. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt seien, da die Daten der Lehrerin auf der Internetseite des Gymnasiums bereits veröffentlicht waren.

via: computerwoche online

Tags: , ,

Einen Kommentar schreiben